Die häufigsten Fragen rund um die Taufe

A. Grundsätzliches zur Taufe

1. Welche Unterlagen braucht man für die Taufe?

Nicht für jede Taufe werden besondere Unterlagen benötigt. Es hängt davon ab, ob der Täufling bzw. die Eltern und/oder Taufpaten in unserer Gemeinde wohnen, evangelisch sind oder einer anderen Konfession angehören usw.. Genaue Auskünfte über gegebenenfalls benötigte Unterlagen können Sie im ersten Gespräch mit unserem Gemeindebüro erfahren.

2. Muss der Taufspruch ein Vers aus der Bibel sein?

Ja, zur evangelischen Taufe gehört ein Vers aus der Bibel. Dieser Taufspruch soll einerseits gut zu dem Täufling passen, andererseits soll der Spruch ein Begleiter durchs Leben sein. Eine Auswahl an Taufsprüchen finden Sie hier: Taufspruch.de

3. Gibt es eine ökumenische Taufe?

Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete christliche Gemeinde ist, erfolgt sie immer innerhalb einer bestimmten Konfession.

4. Ab welchem Alter kann man getauft werden?

Es gibt keine Altersgrenze für eine Taufe. Die meisten Menschen werden im Säuglings- bzw. Kleinkindalter getauft. Aber auch als Jugendlicher bis ins höchste Alter hinein kann man sich taufen lassen.

5. Muss man erneut getauft werden, wenn man die Konfession wechselt?

Die Taufe ist für alle christlichen Kirchen etwas Einmaliges und soll daher nicht wiederholt werden. Bei einem Übertritt in die katholische Kirche wird daher nicht noch einmal getauft. Bei einem Übertritt in eine orthodoxe Kirche gibt es allerdings unterschiedliche Praktiken.

6. Was kostet die Taufe?

Für die Taufe an sich in einem evangelischen Gottesdienst fallen keine Kosten an. Allerdings können Kosten für Sie anfallen, falls Sie besonderen Blumenschmuck oder ausgefallene Musik im Gottesdienst haben möchten. Ansonsten sind eventuelle Kosten für die Taufkerze, die Taufkleidung oder die anschließende Familienfeier zu bedenken.

B. Fragen zur Kindertaufe

1. Muss ich selbst zu einer Kirche gehören, um mein Kind taufen zu lassen?

Um das Kind evangelisch taufen zu lassen, sollte zumindest ein Elternteil evangelisch getauft und nicht aus der evangelischen Kirche ausgetreten sein. Sollte diese Voraussetzung nicht gegeben sein, liegt die Entscheidung der Taufe beim Presbyterium unserer Gemeinde.

2. Kann ich mein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils taufen lassen?

Gegen den Willen des anderen Elternteils kann Ihr Kind nur getauft werden, wenn Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben. Besitzen beide das Sorgerecht, kann die Taufe nicht gegen den ausdrücklichen Willen des anderen Elternteils durchgeführt werden. Besteht trotzdem auf einer Seite der Wunsch zur Taufe des Kindes, kann ein klärendes Gespräch mit dem jeweiligen Pfarrer / der jeweiligen Pfarrerin klärend sein. Hat Ihr Kind allerdings das 14. Lebensjahr erreicht ist es religionsmündig und darf selbst entscheiden, ob es getauft werden möchte oder nicht.

3. Muss mein Kind später auch zum Konfirmandenunterricht gehen oder reicht die Taufe?

Der Konfirmandenunterricht ist die Bestätigung der Kindestaufe. Zur Mitgliedschaft der evangelischen Kirche reicht zwar die Taufe aus. Allerdings ist die Konfirmation in der Regel die Voraussetzung um später selbst einmal das Patenamt zu übernehmen oder kirchlich zu heiraten.

C. Fragen zur Erwachsenentaufe

1. Brauchen Jugendliche und Erwachsene auch Taufpaten?

Nein. Mit 14 Jahren ist man religionsmündig, sodass die Taufe auf eigenen Wunsch durchgeführt werden kann. Allerdings darf man sich in jedem Alter Menschen zur Seite stellen lassen, die einem auf seinem Leben im Glauben begleiten.

2. Braucht es eine Vorbereitung zur Taufe?

Ja. Wie diese Vorbereitung im einzelnen aussehen wird, besprechen Sie mit der jeweiligen Pfarrerin/dem jeweiligen Pfarrer, die/der die Taufe durchführen wird. In der Vorbereitung geht es darum, dass man sich persönlich mit dem Glauben und den Kernstücken des christlichen Glaubens auseinandersetzt, z.B. durch das Lernen des Vaterunsers usw. Für ungetaufte Jugendliche führt meist der Konfirmationsunterricht zur Taufe.

D. Fragen zum Patenamt

1. Wer darf Taufpate werden?

Alle, die Mitglied der evangelischen Kirche, konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sind, können Paten werden. Angehörige anderer christlicher Kirchen können das meist auch, sofern diese Kirchen die Magdeburger Erklärung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet haben. Um sicher zu gehen, besprechen Sie Ihre Patenwünsche in jedem Fall mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin, der oder die das Kind taufen soll.

11 christliche Kirchen haben die Magdeburger Erklärung 2007 unterschrieben:

  • Äthiopisch-Orthodoxe Kirche;
  • Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland;
  • Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland;
  • Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen;
  • Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine;
  • Evangelische Kirche in Deutschland (EKD);
  • Evangelisch-methodistische Kirche;
  • Katholische Kirche (im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz);
  • Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland;
  • Orthodoxe Kirche in Deutschland;
  • Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche.

Wer nicht getauft ist, keiner christlichen Kirche angehört oder ausgetreten ist, kann nicht Taufpate werden.

2. Wie viele Paten braucht man?

Nichtreligionsmündige Täuflinge brauchen mindestens einen Taufpaten. Dieser sollte der evangelischen Kirche angehören. Ist kein evangelischer Pate vorhanden, kann auch ein Angehöriger einer anderen christlichen Kirche, die die Marburger Erklärung (siehe dazu vorherige Frage) unterschrieben haben, Taufpate werden. Nach oben hin gibt es keine Begrenzung von Taufpaten, die Anzahl sollte sich allerdings im normalen Rahmen bewegen. In der Regel gibt es zur Taufe 2 Paten.

3. Wann endet das Patenamt?

In der evangelischen Kirche endet das Patenamt formell mit der Konfirmation, aber auch nach der Konfirmation können Paten ihrem Taufkind natürlich weiterhin in Glaubens- und Lebensfragen zur Seite stehen. Beim Kirchenaustritt ruht das Patenamt.

4. Kann ein Taufpate später noch gewechselt oder nachbenannt werden?

Das Patenamt ist an den Vollzug der Taufe gebunden. Eine Nachbenennung ist daher nicht vorgesehen. Die Lebensrealität zeigt jedoch, dass solche Wünsche entstehen können. Manchmal verändert sich die Qualität der Verbundenheit mit der Patin oder dem Paten. Oder der Kontakt bricht ganz ab. Manchmal entwickeln sich Glaubensüberzeugungen in unterschiedliche Richtungen. Oder ein Pate stirbt.

Wenn der Wunsch dazu in Ihnen wächst, sprechen Sie mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin, um eine gute Lösung im Interesse des oder der Getauften zu finden. Andere Menschen können Ihr getauftes Kind durchaus ab einem späteren Zeitpunkt begleiten, wenn Sie dies wünschen. Nicht jeder Fall kann und muss dabei aktenkundig werden. Sichtbar kann diese Begleitung beispielsweise durch eine Segenshandlung im Rahmen eines Tauferinnerungsgottesdienstes werden.

5. Woher kriege ich eine Patenbescheinigung?

Sollten Sie kein Mitglied unserer Kirchengemeinde sein oder einer anderen Konfession angehören, benötigen Sie für die Übernahme des Patenamtes in unserer Gemeinde eine Patenbescheinigung. Diese bescheinigt Ihnen, dass Sie getauft sind und Sie das Patenamt übernehmen können. Die Bescheinigung erhalten Sie in Ihrer jeweiligen Ortsgemeinde. Fragen Sie dazu im zuständigen Gemeindebüro oder bei Ihrem/Ihrer Ortspfarrer/Ortspfarrerin nach.

E. Fragen zum Taufgottesdienst

1. Muss die Taufe in einem Gottesdienst stattfinden?

Ja, die Taufe findet in unserer Gemeinde in der Regel in einem regulären Gottesdienst statt. Nur in ausdrücklichen Ausnahmefällen kann das Presbyterium eine Sondererlaubnis erteilen. Bei einer Nottaufe - wenn akute Lebensgefahr für den Täufling besteht - wird auch auf einen Gottesdienst verzichtet. In welchem Gottesdienst Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen können, erfahren Sie in unserem Gemeindebüro.

2. Darf im Gottesdienst fotografiert oder gefilmt werden?

Natürlich ist eine Taufe ein besonderer Anlass im Leben eines Menschen und daher ist der Wunsch dabei auch groß, diesen Augenblick für später festhalten zu können. Leider nimmt das Fotografieren und Filmen immer größeren Platz in den Gottesdiensten ein, sodass der besondere Moment durch den Wunsch nach dem perfekten Bild zerstört werden kann. Daher nehmen wir uns das Recht bestimmte Regeln zum Fotografieren und Filmen während des Gottesdienstes aufzustellen. Die Regeln werden beim Taufgespräch mit der jeweiligen Pfarrerin/dem jeweiligen Pfarrer genauer besprochen.

3. Hat man ein Mitspracherecht beim Gestalten des Gottesdienstes?

Wir freuen uns, wenn Sie die Taufe aktiv mitgestalten möchten, zB durch das Vorlesen von Fürbitten usw. Sie können gerne Ihre Ideen und Wünsche zur Gestaltung, zB der Musik, mit Ihrem Pfarrer/ Ihrer Pfarrerin besprechen. Allerdings sollten die Ideen auch zum geistlichen Gedanken des Gottesdienstes passen. Vieles können und möchten wir gerne möglich machen, aber das letzte Gestaltungsrecht liegt in den Händen der durchführenden Pfarrperson.

4. Welche Kleidung sollte der Täufling tragen?

Die Kleidung sollte so bequem und dabei so festlich wie möglich sein. In vielen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das ist eine schöne Tradition, aber kein Muss.

5. Braucht der Täufling eine Taufkerze?

In unserer Gemeinde haben alle Täuflinge in der Regel eine Taufkerze. Bei der Gestaltung der Kerze sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt.

Ansprechpartner

Gemeindebüro

Martin-Luther-Str. 27 b, 59065 Hamm

Tel.: (0 23 81) 142-115
Tel.: (0 23 81) 142-133
Telefax: (0 23 81) 142-100
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