Die Trauung

Sie wollen heiraten! Herzlichen Glückwunsch!

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung und mindestens ein Ehepartner muss der Evangelischen Kirche angehören.

Bitte sprechen Sie rechtzeitig einen Termin mit der Pfarrerin / dem Pfarrer ab. Mit ihm / ihr können Sie auch alle weiteren Fragen über Ort, Gestaltung, Organisatorisches etc. klären.

Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zum Thema Trauung.

Theologische Gedanken zur Trauung

Von der Trauung ist in der Bibel nicht unmittelbar die Rede, von Ehe und Sexualität hingegen spricht die Bibel schon: Beide Geschlechter sind voneinander verschieden und ergänzen sich in ihrem Gegenüber. Das findet seinen stärksten Ausdruck in dem leidenschaftlichen Drang der Geschlechter zueinander: "Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, denn sie werden sein ein Fleisch..." (1. Mose 2,24) Indem sie Kinder zeugen und erziehen, haben sie Teil an dem Auftrag, die Schöpfung zu erhalten und zu gestalten: "... seid fruchtbar und mehret euch... und machet euch die Erde Untertan." (1. Mose  1,28) Dem hat Gott seinen Beistand und Erfüllung zugesagt: "... und er segnete sie." Die biblischen Schöpfungserzählungen begründen nicht die Ehe als Institution, sondern dass Mann und Frau aneinander gewiesen sind.

Das Neue Testament betont, dass Mann und Frau durch die Liebe miteinander verbunden sind, die in der Liebe Gottes gründet: "Ihr seid zur Freiheit berufen,... durch die Liebe diene einer dem anderen." (Galater 5,13) Mit dem Wort Liebe (griechisch "agape") wird im Neuen Testament die Nächstenliebe bezeichnet. Sie beinhaltet gegenseitige Achtung, Anerkennung, Annahme, Fürsorge, Rücksicht und Beistand.

Die Ehe als Rechtsinstitut ist zwar - wie Martin Luther es nannte - "ein weltlich Ding" und in ihrer Form geschichtlichen Veränderungen ausgesetzt, ihr kommt aber insofern eine besondere Bedeutung zu, als sich in ihr exemplarisch die Beziehung zwischen Gott und den Menschen abbildet und konkret erfahren und gelebt werden kann. In einer lebenslangen, treuen und partnerschaftlich-respektvollen Beziehung können sich Gottes Liebe zum Leben, seine Wertschätzung des Menschen und seine Treue spiegeln.

Die Bibel verschließt nicht die Augen davor, dass es in der Ehe Gefährdungen, Schuld und Scheitern gibt. Deshalb enthält sie Schutzbestimmungen für die Gemeinschaft in Ehe und Familie, z.B. das vierte Gebot, das die Achtung und Ehre vor den Eltern fordert, das sechste Gebot, das den Ehebruch verbietet und das zehnte Gebot, dass das Begehren anderer Frauen und Männer untersagt. Für Männer kennt das Alte Testament die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen von der Ehefrau zu trennen, während dieses Recht den Frauen verwehrt blieb. Jesus lehnte diese Praxis (Matthäus 5,31-32) scharf ab und verwies auf die lebenslange und umfassende Bestimmung von Frau und Mann füreinander, wie Gott sie bei der Schöpfung angelegt hat: "Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden." (Markus 10,9; Matthäus 19,6) Neben dieser prinzipiellen Ablehnung der Ehescheidung gibt es im Neuen Testament jedoch auch Aussagen, die zeigen, dass man sich gezwungen sah, seelsorgerlich mit diesem Grundsatz umzugehen (vgl. z.B. 1. Korinther 7,12).

Bevor eine Trauung in der Kirche durchgeführt werden kann, muss die Ehe auf dem Standesamt geschlossen worden sein. Seit dem 1. Januar 1876 gilt diese Regel für ganz Deutschland. Die Trauung in der evangelischen Kirche fragt ausdrücklich danach, ob die Heiratswilligen eine "christliche Ehe" führen wollen. Diese Frage kann auf dem Standesamt nicht gestellt werden und markiert so den Unterschied zwischen standesamtlicher und kirchlicher Trauung. Da die Ehe - anders als in der katholischen Kirche - in der evangelischen Kirche nicht als Sakrament gilt, wird die vor dem Standesamt geschlossene Ehe von der Kirche als gültig anerkannt. Beide Kirchen sehen die Ehe als prinzipiell unauflösbar an. Daraus ist jedoch keine generelle Unmöglichkeit der Ehescheidung zu schließen. Zudem ist in der evangelischen Kirche die Wiederverheiratung Geschiedener möglich.

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